Rechtliche Aufarbeitung der LGTBIQ-Diskriminierung

“Das österreichische Recht muss ein Recht für alle hier lebenden Menschen sein und zwar vollkommen unabhängig von sexuellen Orientierungen, Geschlechtsmerkmalen oder Geschlechteridentitäten”, so die Justizministerin Alma Zadić von den Grünen. Leider ist das immer noch nicht Realität.

Deshalb stellte das Justizministerium im Juni das Projekt “Vor dem Gesetz sind alle gleich?” vor. Das Ziel des Projekts ist, die rechtliche Verfolgung von homosexuellen Menschen in der zweiten Republik aufzuarbeiten und der Diskriminerung von queeren Menschen vorzubeugen. 

Entschuldigung von Zadić

Bereits vergangenen Sommer entschuldigte sich Zadić als erste Bundesministerin Österreichs für die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Menschen in der zweiten Republik. “Ich möchte mein tief empfundenes Bedauern für das Leid und Unrecht, das ihnen widerfahren ist, ausdrücken. Diese Menschen wurden von den Institutionen, die sie eigentlich hätten schützen sollen, in ihrer Würde, in ihrem Menschsein verletzt”, sagte sie damals.

Zusammenarbeit QWIEN

Teil des Projekts “Vor dem Gesetz sind alle gleich?” ist QWIEN, das Zentrum für queere Geschichte in Wien. QWIEN beschäftigt sich mit der Geschichte von LGTBIQ-Personen in Österreich. Co-Leiter Hannes Sulzenbacher sagt: “Es wird spannend werden zu analysieren, welche Hintergründe dazu geführt haben, dass die österreichischen Justiz diesbezüglich lange Zeit vorurteilsvoll und rückständig blieb.” 

Geplante Maßnahmen

Konkret wird im Rahmen von “Vor dem Gesetz sind alle gleich?” eine Gedenkstätte für die verfolgten queeren Menschen der zweiten Republik geschaffen, um ihr Leid sichtbar zu machen. Als Grundlage dafür soll ein rechtshistorisches Gutachten erstellt und die österreichische Rechtslage seit 1945 behandelt werden.

Denn ein Teil der längst überfälligen Gleichstellung sei es, dass Österreich sich “zu den Fehlern und Versäumnissen der Vergangenheit bekennt und eine Aufarbeitung dieses Unrechts ermöglicht”, sagt der Präsident des Oberlandesgerichts Graz, Michael Schwanda.  

Das Projekt startet im Oktober 2022 – bereits im darauffolgenden Sommer werden die ersten Ergebnisse in einem Bericht veröffentlicht. 

Titelbild: Justizministerin Alma Zadić | © www.bmj.gv.at/ministerium/presse