#positivarbeiten

In Kooperation mit Aids Hilfe Wien von Mag.a Barbara Murero-Holzbauer

Seit mehr als 40 Jahren bieten die Anti­diskriminierungs­gesetze in Österreich Schutz vor Ungleich­behandlung in der Arbeitswelt und beim Zugang zu Dienstleistungen und Gütern. Intensive Sensibilisierungs­arbeit vieler Interessensgruppen und Einrichtungen hat in Politik und Gesellschaft Bewusstsein geschaffen. Dennoch berichten viele Menschen noch immer von diskriminierenden und entwürdigenden Erlebnissen. 

Schnell fällt einem dazu das homosexuelle Pärchen ein, das aus einem Café verwiesen wurde, weil es sich geküsst hat. Doch Diskriminierung ist nicht immer als solche klar erkennbar, andere Ursachen für eine Ungleichbehandlung werden angegeben. Oft nehmen Menschen aufgrund ihrer Erfahrungen Diskriminierung auch nicht mehr als solche wahr. Den Job, den ich nicht bekomme, weil ich transident bin, den Schlusstermin bei dem:der Zahnärzt:in, weil ich HIV-positiv bin und „nach mir alles extra desinfiziert werden muss“ – für manche bereits Gewohnheit. Doch es gibt Wege dagegen vorzugehen, Anlaufstellen, die im Einzelfall unterstützen.

Was ist Diskriminierung?

Aber was bedeutet Diskriminierung eigentlich und wohin können sich Menschen, die sich ungleich behandelt fühlen, wenden?

Eine Diskriminierung ist rechtlich gesehen eine Schlechterbehandlung aufgrund eines Diskriminierungsmerkmals. Es erfolgt eine Unterscheidung, eine Bevorzugung anderer, ein verwehrter Zugang. Die Ungleichbehandlung muss nicht absichtlich erfolgen, das Ergebnis zählt – die Benachteiligung der betroffenen Person. Auch eine demütigende Belästigung kann vom Antidiskriminierungsgesetz erfasst sein. Generell geschützt werden die Merkmale Geschlecht, Alter, sexuelle Orientierung, ethnische Zugehörigkeit, Religion und Behinderung.

Der Diskriminierungs-Schutz besteht für die Merkmale Geschlecht und ethnische Zugehörigkeit im Bereich der Arbeitswelt (Einstellung, Kündigung, Weiterbildung, etc.) und im Bereich außerhalb der Arbeitswelt (Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, beispielsweise der Kauf einer Wohnung, der Besuch eines Lokals). Dasselbe gilt für Menschen mit Behinderungen, die ebenfalls in beiden Bereichen geschützt sind. Diskriminierung aufgrund von HIV wird nach dem Merkmal Behinderung beurteilt, da das Behindertengleichstellungs- bzw. -einstellungsgesetz auch Krankheiten, die länger als sechs Monate andauern, miteinschließt.

© StockSnap on Pixabay

Die Merkmale Alter, sexuelle Orientierung und Religion sind nur vor Diskriminierungen in der Arbeitswelt geschützt. Daher gibt es die langjährige Forderung, den Schutz auf den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen auszudehnen – das sogenannte „levelling up“, damit alle Merkmale und somit alle Menschen vor Diskriminierung geschützt sind. 

Was tun dagegen?

Wenn eine Person sich diskriminiert fühlt, ist es wichtig, dass er:sie sich an eine für Antidiskriminierungsarbeit zuständige Einrichtung wendet. Alleine mit dem Erlebten klar zu kommen, ob faktisch oder psychisch, kann eine immense Herausforderung darstellen. Auch wenn keine Interventionen gesetzt werden, sei es ein klärendes Gespräch mit dem:der Diskriminierenden oder eine Klage auf Schadenersatz, ist eine fachliche Beratung in dieser Situation hilfreich und stärkend. 

Beratung und Unterstützung

Je nach Diskriminierungsmerkmal stehen die Beratungsangebote der Gleichbehandlungsanwaltschaft, der Behindertenanwaltschaft, der Antidiskriminierungsstellen der Bundesländer und vieler NGOs offen.

Die Aids Hilfen setzen ihren Schwerpunkt auf die Antidiskriminierungsarbeit im Bereich HIV. Dabei fungiert hier die Aids Hilfe Wien als Monitoringstelle, die Diskriminierungsmeldungen bundesweit anonymisiert sammelt. Auf Wunsch berät und begleitet sie auch anonym sowie kostenlos über die Vorgehensweise. Gemeinsame Initiativen wie #positivarbeiten unterstützen Unternehmen und ihre Mitarbeiter:innen bei der Schaffung eines diskriminierungsfreien Klimas in der Arbeitswelt. 

Die Aids Hilfen haben es sich zur Aufgabe gemacht, gezielt Ungleichbehandlungen von HIV-positiven Menschen entgegenzuwirken und so zu einer diskriminierungsfreien Gesellschaft beizutragen.

Die Initiative #positivarbeiten ist ein Teil der Antidiskriminierungsarbeit.

Titelbild: Symbolbild | © Harut Movsisyan on Pixabay