IGM Verbot

Keine unnötigen Eingriffe an Kindern und Jugendlichen. Nach einer Überprüfung der Menschenrechtssituation in Österreich wurde unter anderem die Empfehlung ausgesprochen, nicht-konsensuelle und medizinisch nicht notwendige Eingriffe an intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen zu beenden.

Zusammengefasst werden diese Behandlungen unter dem Begriff Intersex Genital Mutilation (IGM). Österreich wurde bereits 2015 für die Angleichung von Geschlechtsmerkmalen an eine binäre Norm bei intergeschlechtlichen Kindern und Jugendlichen vom UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes kritisiert. Die Behandlungen wurden vom UN-Ausschuss gegen Folter als unmenschlich, grausam und erniedrigend eingestuft.

„Dass nicht-konsensuelle und nicht-notwendige medizinische Behandlungen nun verboten werden sollen, ist sehr erfreulich – allerdings werden wir sehr genau hinsehen müssen, was hier tatsächlich umgesetzt wird!“, so Tobias Humer vom Verein VIMÖ. Der 2014 ins Leben gerufene Verein hat es sich zum Ziel gemacht, die Lebensqualität von intergeschlechtlichen Menschen in Österreich zu verbessern.

Divers, Inter, Offen oder gar kein Eintrag

Gesamt wurden im Zuge dieser Überprüfung elf Empfehlungen zu LGBTIQ+ ausgesprochen, von denen jedoch lediglich fünf von Österreich angenommen wurden. Abgelehnt wurde neben der zum wiederholten Male empfohlenen und dringendst notwendigen Ausweitung des Antidiskriminierungsgesetzes auch die Öffnung der alternativen Geschlechtseinträge für alle.

Seit Anfang 2019 haben intergeschlechtliche Menschen in Österreich die Möglichkeit, ihr Geschlecht als divers einzutragen. Seit September 2020 sind auch die Bezeichnungen inter und offen sowie eine komplette Streichung des Eintrages möglich.

Titelbild: Symbolbild | © Sharon McCutcheon on unsplash.com